BHKW Infozentrum: Gebäudeenergiegesetz – informieren und Chancen nutzen

Rastatt, 17. Januar 2024

Die Auswahl der richtigen #Heizungstechnik wird sich ab dem Jahre 2024 nachhaltig verändern. Dafür sorgen zahlreiche gesetzliche Novellierungen. Neben dem Gebäudeenergiegesetz und dem Wärmeplanungsgesetz traten zum 1. Januar 2024 auch die neuen Förderrichtlinien zum BEG in Kraft.

Inzwischen werden immer mehr Stellungnahmen von Rechtsanwälten zu den Vorgaben des neuen Gebäudeenergiegesetzes veröffentlicht. Insbesondere die Paragraphen zur Auswahl der Wärmeerzeuger, der Übergangsbestimmungen sowie der Administration des neuen Gebäudeenergiegesetzes stehen in diesen Kurzstudien im Fokus.

Aktuelle und praxisnahe Online Intensivseminare

Neue Intensivseminare zum GEG, WPG und BEG werden bei energie.events im Januar und März 2024 angeboten.

Am 24. Januar 2024 sowie am 12. März 2024 wird nach 3 ausgebuchten Veranstaltungen noch 2 mal das #Online #Tagesseminar »Gebäudeenergiegesetz heute und morgen – so werden Ihre Gebäude klimaneutral« stattfinden.

Im Rahmen des neu konzipierten Intensivseminars wird ein besonderer Fokus auf die Vorgaben an die Heizungstechnik gelegt. Auch das neue Wärmeplanungsgesetz sowie die neuen Vorgaben der Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG) werden im Rahmen des Intensivseminars ausführlich erläutert.

Als Referenten konnte hierfür Herr Brieden Segler von der »E & U Energiebüro GmbH« in #Bielefeld gewonnen werden. Der Referent erläutert die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sowie die Bezüge zur kommunalen Wärmeplanung und der Förderung. Dabei werden die Änderungen und Neuerungen gegenüber den bisherigen Regelungen herausgestellt.

»Nutzen Sie die zahlreichen praxistaugliche Tipps und Hinweise und vergessen Sie dabei auch die zukünftigen Entwicklungen nicht. Die zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Änderungen werden daher ebenso behandelt wie die in den kommenden Jahr zu erwartenden weiteren Anforderungen des #Europäischen #Union (EU). Nutzen Sie die Möglichkeit, sich aktuell und umfassend über die aktuelle Rechtsgrundlage zu informieren«, mehr …