IFO Institut: OECD Reform der Unternehmensteuern bringt Deutschland Mehreinnahmen von 2,4 bis 3,4 Milliarden Euro pro Jahr

München, 31. August 2023

Die Vorschläge der #OECD zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung bringen Deutschland zusätzliche Steuereinnahmen von 2,4 bis 3,4 Milliarden Euro pro Jahr. Das zeigen Berechnungen des #IFO Instituts im Auftrag des Bundesfinanzministeriums. »Unseren Schätzungen zufolge wäre Deutschland zwar #Reformgewinner. Der Zuwachs an Steuereinnahmen fällt jedoch eher mäßig aus«, sagt Florian Neumeier, Leiter der IFO Forschungsgruppe für Steuerpolitik und Finanzpolitik. 

Die Einführung der globalen Mindeststeuer (Säule 2) brächte Deutschland Steuermehreinnahmen zwischen 1,5 und 1,7 Milliarden Euro. »Durch die neusten Einigungen um die Details zur globalen Mindeststeuer gehen wir davon aus, dass die zusätzlichen Steuereinnahmen sich am unteren Rand unserer ursprünglichen Schätzungen bewegen«, sagt Neumeier. Im Frühjahr 2022 gingen die Forscher noch von einem Rahmen zwischen 1,6 und 6,2 Milliarden Euro aus. Die aktuellen #Schätzungen liegen nun deutlich niedriger.

Neben der globalen Mindeststeuer untersuchen die Forscher in ihrer neuen Studie auch finanziellen Auswirkungen der geplanten Neuverteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Ländern (Säule 1). Diese sind mit Steuermehreinnahmen für Deutschland verbunden in Höhe von 0,85 bis 1,7 Milliarden Euro pro Jahr. Ausschlaggebend hierfür sei, ob die neuverteilten Gewinne nur der #Körperschaftsteuer oder zusätzlich der Gewerbesteuer unterliegen. 

Die Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung besteht aus zwei Säulen: Die Neuverteilung von Besteuerungsrechten zugunsten der Länder, in denen die Unternehmen ihre Umsätze erzielen (Säule 1), und der Erhebung einer globalen Mindeststeuer von 15 Prozent (Säule 2).

Aufsatz »Fiskalische Auswirkungen der Säule 1 (teilweise Neuverteilung von Besteuerungsrechten) und der Säule 2 (globale effektive Mindestbesteuerung)« von David Gstrein, Elena Herold und Florian Neumeier, Kurzexpertise im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen. #Online abrufbar hier …

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